Bis zu über 1.000 € monatlich für die Altersvorsorge Ihres Partners (§ 53 BBesG). Bereits eine 12-monatige Auslandsverwendung kann ca. 15.000 € Förderung ermöglichen.
Berechnen Sie jetzt Ihre mögliche Förderung mit unserem EPZ-Rechner.
Begleitet Ihr Ehe- oder Lebenspartner Sie bei einer allgemeinen Verwendung im Ausland mit Auslandsdienstbezügen, kann sich Ihr Auslandszuschlag auf Antrag um einen Erhöhungsbetrag zum Aufbau einer eigenständigen Altersvorsorge Ihres Partners erhöhen.
Je nach Besoldung können so mehr als 1.000 € monatlich in die Altersvorsorge Ihres Partners fließen.
Diesen Erhöhungsbetrag oder „Ehepartnerzuschlag“ bezeichnen wir im Folgenden vereinfacht als „EPZ“. Die Förderung soll Nachteile ausgleichen, wenn Partner während der Auslandsverwendung keine oder nur eingeschränkte Erwerbsmöglichkeiten haben.
Wie hoch kann die Förderung sein?
Die Höhe hängt vor allem ab von:
- Ihrer Besoldungsgruppe
- Ihrer Erfahrungsstufe
- der Dauer der Auslandsverwendung
- der Situation Ihres Partners
Als Orientierung:
| Besoldung | mögliche Förderung |
| A11 | ca. 700–900 € monatlich |
| A13 | ca. 1.000–1.300 € monatlich |
| A14 | ca. 1.100–1.370 € monatlich |
Die Förderhöhe orientiert sich an den geltenden Regelungen zum erhöhten Auslandszuschlag. Für Partner mit deutscher Staatsbürgerschaft beträgt der Zuschlag 18,6 % des Grundgehalts, gedeckelt auf die Endstufe A 14. Für Partner ohne deutsche Staatsbürgerschaft gelten 6 %, ebenfalls gedeckelt auf die Endstufe A 14 – hier ohne Verwendungsnachweis.
Beispiel
Ein Offizier mit
- Besoldung A13 Erfahrungsstufe 8
- Auslandsverwendung 12 Monate
- mitausreisendem Partner ohne eigenes Einkommen
kann eine Förderung von etwa 1.266 € monatlich erhalten.
Das entspricht rund 15.000 € Altersvorsorgeförderung während eines 12-monatigen Auslandspostens.
Berechnen Sie Ihre persönliche Förderung
Mit unserem EPZ-Analyse-Rechner können Sie schnell ermitteln:
- wie hoch Ihre mögliche Förderung ist
- welche Altersvorsorge daraus entstehen kann
- welche Unterschiede sich bei verschiedenen zertifizierten Vorsorgelösungen ergeben
Berechnen Sie den möglichen Ehepartnerzuschlag
Basierend auf Ihren Angaben ergibt sich folgende mögliche Förderung auf Grundlage der Regelungen zum erhöhten Auslandszuschlag.
Ihre persönliche Situation
Wirkung auf die Altersvorsorge Ihres Partners
Bei Beitragsfreistellung des Vertrages nach Rückkehr
Bei privater Vertragsfortführung nach Rückkehr
Ihre persönliche EPZ-Auswertung anfordern
Die Unterschiede entstehen durch verschiedene Anlagestrategien, Kostenstrukturen und langfristige Renditeannahmen der jeweiligen zertifizierten Vorsorgeprodukte.
Die dargestellten Ablaufwerte sind unverbindliche Modellrechnungen auf Basis unterstellter Annahmen zu Laufzeit, Kosten und Kapitalmarktentwicklung. Sie stellen keine garantierten Leistungen dar.
Ihr nächster Schritt
Die Förderung selbst ist gesetzlich geregelt.
Entscheidend für das spätere Ergebnis ist jedoch die Auswahl des passenden zertifizierten Vorsorgeprodukts. In der Praxis wird die Förderung häufig nicht optimal in die langfristige Altersvorsorgeplanung eingebunden.
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen:
- welche Vorsorgelösungen im Rahmen der geltenden Regelungen in Betracht kommen
- welche Kostenstrukturen bestehen
- welche Strategie zu Ihrer Dienstzeitplanung passt.
1️⃣ Förderung mit dem Rechner ermitteln
2️⃣ Ergebnis analysieren
3️⃣ Persönliche Beratung erhalten
Beratung durch Spezialisten mit Bundeswehrerfahrung
Als unabhängige Versicherungsmakler für Soldaten unterstützen wir bei Besoldungs-, Auslands- und Vorsorgethemen. Wir vergleichen Lösungen verschiedener Anbieter und beraten Sie dabei, wie Sie die Förderung sinnvoll in Ihre Altersvorsorgeplanung einzubinden können.
FAQ`s:
Warum kennen viele Soldaten diese Förderung gar nicht?
Der erhöhte Auslandszuschlag für mitausreisende Partner ist zwar gesetzlich geregelt, wird in der Praxis jedoch häufig nicht aktiv erklärt. Viele Soldaten erfahren erst im Rahmen einer Beratung oder während der Vorbereitung einer Auslandsverwendung davon. Dadurch wird die Förderung teilweise gar nicht genutzt oder nicht optimal eingesetzt.
Mit unserem EPZ-Rechner können Sie schnell prüfen, ob und in welcher Höhe eine Förderung für Sie möglich ist.
Welche Fehler passieren bei der Nutzung der Förderung häufig?
In der Praxis treten immer wieder ähnliche Probleme auf:
- Die Förderung wird gar nicht beantragt, weil sie nicht bekannt ist.
- Der Altersvorsorgevertrag erfüllt die Anforderungen nicht.
- Der Antrag wird erst spät gestellt, sodass Fördermonate verloren gehen.
- Die Förderung wird nicht sinnvoll in eine langfristige Vorsorgeplanung eingebunden.
Gerade weil die Förderung häufig über 10.000–20.000 € pro Auslandsposten betragen kann, lohnt es sich, die Voraussetzungen und Möglichkeiten frühzeitig zu prüfen.
Lohnt sich eine Beratung überhaupt, wenn die Förderung gesetzlich geregelt ist?
Die Förderung selbst ist gesetzlich festgelegt. Der Unterschied entsteht meist durch die Auswahl der Altersvorsorgelösung. Kostenstruktur, Anlagestrategie und langfristige Rendite können einen erheblichen Einfluss auf das spätere Ergebnis haben. In der Praxis zeigt sich häufig, dass die Förderung nicht optimal genutzt wird, wenn keine individuelle Planung erfolgt.
Wann sollte der Antrag gestellt werden?
Der Antrag sollte möglichst frühzeitig vor Beginn der Auslandsverwendung gestellt werden. Idealerweise erfolgt die Klärung bereits während der Vorbereitung der Auslandsverwendung, damit
- der Altersvorsorgevertrag rechtzeitig eingerichtet werden kann
- alle Voraussetzungen erfüllt sind
- der Zuschlag direkt ab Beginn der Verwendung berücksichtigt werden kann
Eine frühzeitige Planung hilft, Verzögerungen oder entgangene Förderung zu vermeiden.
Kann ich den Ehepartnerzuschlag auch noch nachträglich beantragen?
Grundsätzlich muss der Zuschlag beantragt werden, solange die Voraussetzungen bestehen. Ob eine nachträgliche Beantragung, Korrektur und Genehmigung möglich ist, hängt vom Einzelfall und vom Zeitpunkt der Auslandsverwendung ab. In der Praxis lohnt es sich häufig, die Situation frühzeitig prüfen zu lassen, um keine Förderung zu verlieren.
Wofür darf die Förderung genutzt werden?
Die Förderung ist zweckgebunden für Altersvorsorge. Je nach persönlicher Konstellation und den jeweils geltenden Vorgaben kommen insbesondere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder geeignete zertifizierte Vorsorgelösungen in Betracht.
Ob ein konkreter Vertrag zulässig ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Was passiert nach der Rückkehr aus dem Ausland?
Nach Ende der Auslandsverwendung gibt es mehrere Möglichkeiten.
Je nach Produkt kann eine beitragsfreie Weiterführung, private Fortsetzung oder Anpassung der Vertragsgestaltung möglich sein.
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihrer weiteren Dienstplanung ab.
Rechtlicher Hinweis
Die Berechnung des EZP beruht auf optimalen Rahmenbedingungen. Steuerliche Aspekte sowie Sondersituationen (z. B. vorzeitige Kündigung oder Abbruch des Auslandsaufenthalts) sind nicht berücksichtigt. Die Ergebnisse dienen nur der ersten Orientierung. Eine individuelle Beratung durch einen Spezialisten wird dringen empfohlen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.